Fahrradbeleuchtung und die StVZO
Eines der viel Diskutierten Themen im Netz ist die StVZO im Zusammenhang mit dem Fahrrad. Den welche Fahrradbeleuchtung darf auf der Straße legal verwendet werden? Und sind alle Fahrradanhänger zugelassen? Wir haben uns Informiert und klären Sie nun auf.
Jedes Fahrradlicht mit StVZO-Zulassung besitzt ein Prüfzeichen mit einer Prüfnummer und einer Wellenlinie. Eine Prüfnummer kann wie folgt aussehen: “X 11111”. Wenn das Fahrradlicht keine Prüfnummer und eine Wellenlinie hat aber hell genug ist und auch sonst alle Kriterien der StVZO einhält, liegt es an dem jeweiligen Polizisten, ob er die Fahrradbeleuchtung toleriert oder eine Verwarnung ausspricht.
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In §67 der StVZO wird die Beleuchtung der Fahrräder geregelt
Die StVZO gibt genau an, wie die Beleuchtung am Fahrrad auszusehen hat. Alle anderen Beleuchtungsmittel die in der StVZO nicht beschrieben sind, dürfen nicht angebracht werden. Kinderfahrräder sind von der StVZO ausgenommen hier gibt es keinen geregelten Bereich. Sicherheitshalber sollten diese Fahrräder aber genau so ausgestattet werden.
Vorgeschrieben sind folgende aktive und passive Beleuchtungselemente
- Es darf ein Dynamo mit mind. 3 Watt verwendet werden oder eine wiederaufladbare Batterie genutzt werden.
- Nach vorne muss ein weißer Scheinwerfer vorhanden sein.
- Im Licht oder neben dem Licht muss ein Reflektor eingebaut sein.
- Eine Rückscheinwerfer in Rot der mind. 25cm vom Boden entfernt sein muss, plus einen Rückstrahler in Rot.
- Fahrradpedale müssen gelbe Reflektoren besitzen.
- mindestens zwei Speichenreflektoren müssen angebracht werden je Rad.
StVZO für Fahrradanhänger
Wenn Sie einen Fahrradanhänger verwenden ist dieser gleich anzusehen wie bei einem PKW. Also zum Beispiel müssen folgende Maße eingehalten werden:
- Breite über alles auf 2,55 m
- Höhe über alles auf 4,00 m
- Länge über alles auf 12,00 m
Somit sollte eigentlich kein Fahrradanhänger zum Problem werden und Sie können getrost weiterfahren.
Fahrrad Reflektor und das Gesetz
In der StVZO wird erwähnt das Fahrradreflektoren Pflicht sind! Gerade Speichenreflektoren und Pedalreflektoren sind wichtig, den mit diesen kleinen Reflektoren wird man von der Seite wesentlich besser wahrgenommen. Daher ist der Einsatz von Reflektoren auch in Ihrer Interesse. Speichenreflektoren sind schon sehr günstig zu bekommen daher scheuen Sie sich nicht welche zu kaufen.
Fahrradbeleuchtung mit Batterie
Fahrradbeleuchtung mithilfe einer Batterie ist laut der StVZO erlaubt. Die Befestigungsart wird nicht groß beschrieben, jedoch sollte der Scheinwerfer einen Reflektor besitzen. Um sicherzustellen das der Scheinwerfer für die StVZO zugelassen ist können Sie sich einen Zertifizierten Scheinwerfer oder ein Set kaufen. Das erspart Ihnen wertvolle Zeit auf der Suche nach legalen Beleuchtungsmittel.